DEUTSCHE LICHTBILD

Lichtbilder oder Licht- bildwerke nach DEUTSCHE LICHTBILD-Definition (DLD1.1) sind kontrol- lierte Projektionen des human-relevanten Licht- spektrums (380nm-780nm) auf fotoempfindlichen analogen oder digitalen Medien.

Für Lichtbilder gelten
die Standards der DEUT-
SCHE LICHTBILD (DLS1.1)
:
- Nutzung vorhandener
  Lichtquellen
- Keine inhaltliche
  Retusche
- Keine kosmetische
  Nachbearbeitung
- Keine geometrische
  Korrektur
- Verzicht auf den Ein-
  satz digitaler Effekte
- Keine animierten
  Bildanteile

Lichtbilder sind Grundlage aber nicht Ergebnis ge-
stalterischer Bearbeitung.

Korrekturen von Licht-
bildern erfolgen durch den Lichtbildner selbst einzig hinsichtlich
:
- Helligkeit
- Kontrast
- Farbe

Lichtbilder werden in 9 (10) adjungierte, ontolo- gisch aufsteigende Kate- gorien eingeteilt:
- Form
- Struktur
- Licht
- Dimension
- Ort/Zeit
- Aktion
- Mensch
- Gruppe
- Spezies

Relevantes Kriterium bei der Kategorisierung ist die Intention des Licht- bildners.

Nach Definition (DLD1.1) sind Lichtbilder keine Abbildungen, sondern Bild- nisse subjektiver Wahr- nehmung und somit En- titäten.